Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 20. Februar 2015 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 25-jährigen deutschen und tunesischen Staatsangehörigen Ebrahim H. B. erwirkt. Der Beschuldigte wurde am 20. Februar 2015 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

