Die Bundesanwaltschaft hat gestern, am 8. Dezember 2011, auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2011 den 41-jährigen türkischen Staatsangehörigen Vezir T. durch Beamte des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt in Hanau festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB). Die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben.
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