In einer Tageszeitung in Lübeck ist Anfang März 2012 über die Durchführung von Hundesteuerkontrollen berichtet und zusätzlich zur seitens der Hansestadt Lübeck übersandten Pressenotiz sind eigene Recherchen angestellt worden – die allerdings nicht richtig waren. So heißt es in dem Bericht unter der Überschrift „Die Hundesteuer, ein Relikt des Mittelalters“, dass „Jagd-, Hof-, Zucht- oder Blindenhunde“ von der Steuer befreit seien. Unter Hinweis auf diese Information liegen jetzt beim Bereich Steuern mehrere Anfragen und bereits zwei konkrete Anträge auf Befreiung von der Hundesteuer vor.