Das Mietrechtsänderungsgesetz tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Die Regelungen zum Contracting, der gewerblichen Wärmelieferung durch ein spezialisiertes Unternehmen, folgen am 1. Juli 2013. Zu dem morgen in Kraft tretenden Mietrechtsänderungsgesetz erklärt Bundesjustiz-ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Weg ist frei für Verbesserungen für Vermieter und Mieter, die durch das Mietrechtsänderungsge-setz geschaffen werden. Die Neuregelungen im Mietrecht schaffen Anreize für den Vermieter zur energetischen Sanierung, sie entlasten Mieter bei den Energiekosten, stärken die Position des Mieters bei der Umwandlung von Miete in Eigentum und schaffen Abhilfe gegen das sogenannte Mietnoma-dentum.


