Eutin, 01.04.20 – Das Betretungsverbot für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie die stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe ist konkretisiert worden. Aufgrund der neuen Erlasslage hat der Kreis seine Allgemeinverfügung angepasst. Die Verfügung gilt ab sofort bis einschließlich Sonntag, 19. April. Eine Verlängerung ist möglich…
Corona: Betretungsverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen konkretisiert weiterlesen