Eutin. Über Ostern und am 1. Mai gelten wieder eingeschränkte Öff-nungszeiten für Verkaufsstellen. Wie der Kreis Ostholstein heute (26. März) mitteilte, dürfen nach der sogenannten Bäderregelung Verkaufs-stellen am Karfreitag gar nicht und am Ostersonntag nur in der Zeit von 14 bis 18.30 Uhr geöffnet sein. Am 1. Mai sei der Verkauf nur zulässig, wenn der Ladeninhaber den Verkauf unter Freistellung aller Arbeitneh-mer persönlich durchführt.