Berlin (DAV). Immer mehr Autos sind mit vielen Datensteuerungsgeräten und mit On-Board-Kameras, auch Dashcams genannt, ausgestattet, die unzählige Daten über den Fahrer, das Fahrzeug und ggfs. auch Dritte sammeln. Anlässlich des gestrigen Urteils des AG Ansbach, welches bestimmte Einsatzzwecke von Auto-Videokameras für unzulässig erklärt hat (Urteil v. 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634), wiederholt der DAV seine Warnung, dass die gesetzlichen Regelungen mit der technischen Entwicklung mithalten müssen. Der gläserne Autofahrer ist zum Teil schon Realität.
DAV: Neuer Schutzmechanismus gegen unbefugte Eingriffe in Privatsphäre erforderlich – das Auto wird zum Verräter weiterlesen