Berlin (DAV). Der verbindliche elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten naht mit großen Schritten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt daher, dass die Bundesregierung mit der heute vorgestellten Digitalen Agenda dem Internet die Aufmerksamkeit und Wichtigkeit beimisst, die es erfordert. Gleichzeitig wiederholt er seine Forderungen, die Daten der Bürger zu schützen und sicherzustellen, dass das Anwaltsgeheimnis eingehalten werden kann. Darüber hinaus ist ein rascher Breitbandausbau notwendig. Schließlich warnt der DAV davor, dass über das IT-Sicherheitsgesetz keine übermäßige Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten eingeführt werden darf.
Der Digitalen Agenda müssen Taten folgen –Anwaltsgeheimnis darf nicht gefährdet werden weiterlesen
