Karlsruhe – Der Generalbundesanwalt hat erneut förmliche Ermittlungen wegen des Oktoberfestattentats vom 26. September 1980 aufgenommen. Anlass hierfür sind die Angaben einer bislang nicht bekannten Zeugin. Bei einer Befragung hat sie Aussagen getroffen, die auf bislang unbekannte Mitwisser hindeuten könnten. Vor diesem Hintergrund hat der Generalbundesanwalt entschieden, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.
Oktoberfestattentat 1980: Generalbundesanwalt nimmt Ermittlungen wieder auf weiterlesen

