Die TSG 1899 Hoffenheim hat beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Einspruch gegen das 1:2 im Spiel gegen Bayer 04 Leverkusen eingelegt. Das Sportgericht wird den Einspruch Bayer 04 Leverkusen zur Verfügung stellen und in den kommenden Tagen weitere Stellungnahmen des Schiedsrichters, der beteiligten Vereine und des Kontrollausschusses einholen. Anschließend wird das Sportgericht den Fall verhandeln. Parallel dazu steht der Deutsche Fußball-Bund in Kontakt mit der FIFA, um die international gültige Rechtslage für solche Fälle zu klären und die verbindlichen Vorgaben des Weltverbandes bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.