Stopp des ELENA-Verfahrens betrifft nicht das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
ELENA – Der elektonische Entgeltnachweis; Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt, das Verfahren zum „Elektronischen Einkommensnachweis“ einzustellen.
Dies hat jedoch entgegen anders lautenden Presseberichten keine Auswirkungen auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die „elektronischen Lohnsteuerkarte“ bleibt davon unbetroffen: ELENA nicht verwechseln mit ELStAM! weiterlesen