Die Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Änderungen gebracht. Die wesentlichen Änderungen ab dem 1. Januar 2012 und wichtige Informationen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt:
Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Für Eltern ergeben sich ab dem 1. Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Neuregelung verzichtet auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung. Wer Kinderbetreuungskosten hat, soll diese künftig steuerlich geltend machen können. Nur die Aufwendungen an sich müssen – wie bisher – belegt werden können. Insgesamt reduziert sich der Nachweis- und Erklärungsaufwand bei der „Anlage Kind“ zur Einkommensteuererklärung deutlich.
Was ändert sich 2012? Übersicht über die am 1. Januar 2012 in Kraft tretenden steuerlichen Neuregelungen weiterlesen