Gestern verurteilte das Landgericht Flensburg einen 42-jährigen schwedischen Staatsangehörigen irakischer Herkunft zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Schwede mindestens in vier Fällen, einer davon im Versuchsstadium, irakische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit von Griechenland nach Deutschland eingeschleust hat. Bereits am 19.05.2011 verurteilte das Landgericht Flensburg einen Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Schleuser vom Landgericht Flensburg zu hoher Haftstrafe verurteilt weiterlesen



