Erinnerung: ZVO-Direktor Suhren wollte den Müllrebellen Ostholstein gerichtlich den Vorwurf untersagen lassen, er habe die Öffentlichkeit über die Umstände des ZVO-Privatisierungsgeschehens belogen. Er scheiterte in zwei Instanzen. Den auf Ihn persönlich entfallenden Kostenanteil von rund 11.000,00 EUR (Anwalts- und Gerichtskosten) ließ er sich – ohne Beschluss der Gremien – vom ZVO spendieren. Doch es kommt noch dicker: der ZVO hat für die Bearbeitung des Verfahrens an die Hamburger Anwälte White & Case einen Betrag von 17.760,00 EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer, also 21.134,40 EUR, bezahlt. Die gesetzlichen Gebühren hätten rund 2.500,00 EUR betragen. Warum beschäftigt der ZVO auf unsere Kosten Hamburger Anwälte mit Apothekentarifen?
Wieder über 60.000 EUR durch den ZVO-Schornstein. Was macht der Hauptausschuss? weiterlesen