Zu dem am 24. Juni 2013 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Aufbauhilfe nach Hochwasserschäden erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Hochwasserkatastrophe hat ihre Spuren hinterlassen. Die Betroffenen benötigen jede erdenkliche Hilfe, gerade wenn ihr Unternehmen durch die Folgen der Flut in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Der Gesetzentwurf zur Aufbauhilfe nach Hochwasserschäden sieht eine bis zum 31. Dezember 2013 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen vor, die infolge des Hochwassers in eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geraten sind. Damit wird diesen Unternehmen die Zeit gegeben, Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen, um die finanzielle Schieflage zu beseitigen. Die Regelung stellt damit einen wichtigen Beitrag zur Krisenbewältigung in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten dar.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für von der Hochwasserkatastrophe betroffene Unternehmen weiterlesen