Der Landeswahlausschuss entscheidet am Freitag, dem 16. März 2012, in öffentlicher Sitzung unter Vorsitz von Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler über die Anerkennung von Parteien für die Landtagswahl am 06. Mai 2012. Der Landeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane verbindlich fest…
1. welche Parteien mit mindestens einer oder einem für sie in Schleswig-Holstein gewählten Abgeordneten im Bundestag oder im Landtag vertreten sind. Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen,
2. welche sonstigen Vereinigungen, die der Landeswahlleiterin ihre Teilnahme an der Landtagswahl angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes anzuerkennen sind. Wahlvorschläge dieser Parteien können nur zugelassen werden, wenn ihnen eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten beigefügt wird.
Vereinigungen, die der Landeswahlausschuss als Parteien für die Landtagswahl 2012 nicht anerkennt, können an dieser Wahl nicht teilnehmen.
Die Sitzung beginnt um 14.00 Uhr und findet statt im Innenministerium in Kiel, Düsternbrooker Weg 92, Sitzungssaal I / II.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge werden der Landeswahlausschuss sowie die Kreiswahlausschüsse am 23. März 2012 in öffentlichen Sitzungen entscheiden.
Hans-Jürgen Thiel, Geschäftsstelle der LandeswahlIeiterin, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel