Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat gestern Abend beschlossen, die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich zu erweitern. Eine entsprechende Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes soll noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Künftig sollen Bund und Länder gemeinsam nicht nur „Vorhaben“, sondern – dauerhaft – auch „Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen“ fördern können. Bislang können vom Bund Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung nur außerhalb von Hochschulen gefördert werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Bund wesentlich stärker als bisher sowohl Verbindungen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als auch zwischen Hochschulen unterstützen kann. Künftig kann er nicht nur – zeitlich und thematisch begrenzte – Projekte wie zum Beispiel die Exzellenzinitiative oder den Hochschulpakt fördern, sondern auch dauerhaft Institutionen. „So viel Kooperation war noch nie“, sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. Bund und Länder hätten damit nach einer solchen Grundgesetzänderung mehr Möglichkeiten zur Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich als vor der Föderalismusreform 2006.
„Die Grundgesetzänderung bedeutet eine deutliche Stärkung der Hochschulen, die das Herzstück unseres Wissenschaftssystems sind“, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan. „Damit kommt sie den Studentinnen und Studenten zugute.“ 2017 laufe die Exzellenzinitiative aus, mit der der Bund im Rahmen der bisherigen Möglichkeiten – über Projektmittel – einzelne Vorhaben an Hochschulen fördert. Deshalb stelle sich die Frage nach einer langfristigen, nachhaltigen Finanzierung, so Schavan. „Wir wollen eine stärkere Internationalisierung unseres Wissenschaftssystems und brauchen eine dauerhafte, an den Hochschulen angesiedelte Spitzenforschung, die weltweit wahrnehmbar ist.“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird nun einen Referentenentwurf erarbeiten, der anschließend zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Danach werden die Länder und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden. Die Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag sind für den Herbst geplant. In Kraft treten würde die Grundgesetzänderung nach diesem Zeitplan zum 1. März 2013.
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung