Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen in Berlin aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2012 den 56-jährigen deutschen und marokkanischen Staatsangehörigen Mohammed B. wegen des dringenden Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) festnehmen lassen. Zudem wurden neben der Wohnung des Festgenommenen und den Räumlichkeiten eines Vereins auch die Wohn- und Geschäftsräume zweier weiterer Beschuldigter durchsucht. Unter der Sachleitung der Bundesanwaltschaft waren etwa 60 Beamte des Landeskriminalamts Berlin an dem Einsatz beteiligt.
Der Beschuldigte Mohammed B. ist dringend verdächtig, Informationen über in Deutschland lebende Marokkaner an den marokkanischen Geheimdienst weitergegeben zu haben. Insbesondere soll er Informationen über Anhänger der Widerstandsbewegung für die Westsahara „Frente Polisario“ beschafft haben.
Der Beschuldigte wurde heute Nachmittag in Berlin dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Berlin beauftragt.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)