Seit 2006 werden Anti-Dumping-Zölle gegen Importe von Lederschuhen aus Asien erhoben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun in einem Urteil festgestellt, dass dies zum Teil rechtwidrig ist, wie das Handelsblatt berichtet. Europäische Schuhhändler, darunter auch viele deutsche, dürfen sich auf Rückzahlungen in Millionenhöhe freuen, für die Finanzministerien der EU-Mitgliedstaaten könnte dieses Urteil teure Folgen haben.
„Schon die Welthandelsorganisation hat die Strafzölle für ungerecht befunden. Wir haben daher Ende 2011 unsere Mitglieder auf die Möglichkeit der Rückerstattung aufmerksam gemacht“, so Manfred Junkert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Schuh- und Lederwaren-Industrie http://hds-schuh.de , gegenüber pressetext. Durch dieses Urteil seien die Chancen auf Rückzahlungen nun gestiegen.
Verfahrensfehler
Laut dem Bericht haben vier chinesische Schuhhersteller geklagt, die bei der EU-Kommission eine Einzelfallüberprüfung beantragt haben, um nachzuweisen, dass ihre Betriebe zu marktwirtschaftlichen Konditionen arbeiteten. Doch die Wettbewerbsbehörde ließ die Gesuche unbeachtet und ermittelte die Höhe des Zolls durch Stichproben, die sie bei anderen Betrieben erhoben. Dies stellt für die EuGH-Richter ein Verfahrensfehler dar.
Das Urteil gilt zwar formell nur für die Kläger, doch das Geld steht – rückwirkend für drei Jahre – den Importeuren zu, weil sie am Ende die Zölle gezahlt haben, wird ein Wirtschaftsanwalt zitiert. „Wir gehen von einem zweistelligen Millionenbetrag aus“, sagt Junkert.
1,78 Mrd. Euro Exportvolumen
Die EU hat Lederschuhen aus China, die auf ein EU-Exportvolumen von 1,78 Mrd. Euro kamen, zusätzliche Zölle von 16,5 Prozent auferlegt. Die Behörden hatten kritisiert, dass diese Waren für europäische Importeure billiger zu haben waren als für einheimische Verbraucher in China, und deshalb einen Schutzzoll gefordert.
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Schuhe: Strafzölle teilweise rechtswidrig (Foto: pixelio.de/Falk)