Am 28.1.2012, gegen 23.30 hatten Polizeibeamte der Bundespolizei im unmittelbaren Nahbereich des Bahnhofgeländes eine männliche Person gesichtet, die offensichtlich alkoholisiert und fahrender Weise mit dem Fahrrad unterwegs war. Da sich die Zuständigkeiten der Bundespolizei auf das direkte Bahnhofsgelände beschränkt, wurden die Kollegen der Landespolizei verständigt.
Die Beamten des Polizeireviers Elmshorn konnten einen 37-jährigen Mann in der Nähe des Holstenplatzes entdecken, der mit seinem Rad in Richtung Bauerweg unterwegs war. Der Mann konnte sich aufgrund des genossenen Alkohols nur schwer artikulieren und schwanke erheblich. Erst auf dem Polizeirevier Elmshorn konnte die Person den zweiten ihm angebotenen Atemalkoholtest richtig durchführen. Das Ergebnis: 1,84 Promille. Der Fahrradfahrer muss nunmehr mit einer Strafanzeige wegen des Führens eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss rechnen. Hier sei noch einmal besonders erwähnt, dass auch ein Fahrradfahrer mit einem solch hohen Alkoholspiegel im Körper auf jeden Fall auf seinen Führerschein für eine gewissen Zeit verzichten muss. Über die Dauer des Führerscheinentzuges entscheidet dann das Gericht.
Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle