Starke Schmerzmittel fallen unter das Betäubungsmittelrecht, denn wegen ihrer euphorisierenden Wirkung besteht die Gefahr des Missbrauchs. Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch ist das Abhängigkeitsrisiko aber sehr gering. Die Versorgung der Patienten ist gesetzlich genau geregelt und muss von den Apotheken penibel dokumentiert werden. Ärzte müssen starke Schmerzmittel auf besonderen Rezeptformularen verordnen. „Bei Betäubungsmitteln vertraut der Staat auf das besondere Verantwortungsbewusstsein des Apothekers: Auch bei geringsten Mengen eines Betäubungsmittels muss dessen Verbleib jederzeit überprüfbar sein“, so Dr. Andreas Kiefer, Stellvertretender Vorsitzender des DAPI und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer. „Für schwerwiegende Fehler haftet der Apotheker mit seiner Approbation und damit mit der Grundlage seiner Berufstätigkeit.“ Das hohe Sicherheitsniveau bei Betäubungsmitteln zeigt sich auch daran, dass sie nicht versendet werden sollen, so die Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums.
Nicht nur die Anzahl der versorgten Patienten nahm in den letzten fünf Jahren zu, sondern auch die Anzahl der abgegebenen Packungen: Die Apotheken gaben im Jahr 2005 rund 4,2 Millionen Packungen ab, 2009 waren es 5,7 Millionen Packungen. Starke Schmerzmittel werden von vielen Patienten dauerhaft benötigt. Im Jahr 2005 erhielten die Patienten durchschnittlich 4,0 Packungen pro Jahr, im Jahr 2009 waren es durchschnittlich 4,5 Packungen. Auch der Anteil der N3-Großpackungen nahm zu von 26 Prozent auf 34 Prozent. Rund zwei Drittel der Patienten erhielten von Allgemeinmedizinern Verordnungen mit starken Schmerzmitteln. Es folgten Internisten mit rund 27 Prozent der behandelten Patienten.
ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände