Die Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Landeshauptstadt Kiel (Parkgebührenverordnung) wurde am Donnerstag in der Sitzung der Ratsversammlung behandelt und tritt am Mittwoch, 25. Januar, in Kraft. Dann muss für das Parken während der gebührenpflichtigen Zeiten wieder bezahlt werden.
Die Gebühren sind unverändert. So beträgt die Parkgebühr im Kerngebiet (erweiterte Innenstadt) 20 Cent für die erste halbe Stunde und anschließend 50 Cent je angefangene halbe Stunde. Im Internet ist die Parkgebührenverordnung unter www.kiel.de/bekanntmachungen zu finden.
Arne Gloy, Landeshauptstadt Kiel
Amt für Kommunikation, Standortmarketing und Wirtschaftsfragen