Kiel: Nach dem ungeklärten Tötungsdelikt der 18-jährigen Gabriele Stender aus dem Jahr 1984, hat die Mordkommission Kiel weit über 150 Speichelproben genommen.

Gabriele Stender wurde im Februar 1984 Opfer eines

Sexualmordes. Der Täter missbrauchte die damals 18-Jährige und

erdrosselte sie mit einem Schal. Schüler fanden ihre Leiche neun Tage

nach ihrem Verschwinden in einer Fichtenschonung nahe Weddelbrook bei

Bad Bramstedt.

Nach der ermittelten DNA-Spur, hat die Mordkommission bislang über

150 Speichelproben nehmen können, die zurzeit von der Rechtsmedizin

Kiel untersucht werden.

Auf Grund der langen Zeit, die zwischen der Tat und der Entdeckung

der neuen DNA-Spur liegt, gestalten sich die Ermittlungen schwierig

und langwierig. Viele der damals im Bereich wohnhaften Personen sind

verzogen, haben andere Namen oder sind verstorben. In diesen Fällen

werden länderübergreifend Ermittlungsersuchen gestellt oder ein

DNA-Profil von Angehörigen der Verstorbenen rekonstruiert.

Die bislang aufgesuchten Personen zeigten sich größtenteils

verständnisvoll und hilfsbereit. Vielen ist die Tat auch nach 26

Jahren noch sehr präsent. Die Anteilnahme im Hinblick auf die

Familienangehörigen von Gabriele Stender ist enorm. Diese befinden

sich in einer schwierigen Zeit, das Vergangene ist gegenwärtiger denn

je und die Hoffnung den Täter doch noch zu identifizieren wechselt

mit dem Bangen, dass eine neue Spur keinen Treffer bringt.

Die Teams der Mordkommission sind weiterhin optimistisch. Mord

verjährt nicht und ein Ende der Ermittlungen wird es erst geben, wenn

der Täter gefasst ist. Der Optimismus wird durch viele neue Hinweise

bestätigt, die neue und interessante Ansätze bringen. Bei Befragungen

gaben sich unter Anderem Frauen zu erkennen, die damals ebenfalls

Opfer sexueller Übergriffe geworden waren, jedoch keine Anzeige

erstatteten.

In diesem Zusammenhang bittet die Mordkommission Frauen, die in

den Jahren vor oder nach der Tat ebenfalls Opfer von sexuellen

Übergriffen im Bereich des Tatortes und/oder im Umfeld der Diskothek

KUTSCHE geworden sind und diese Taten bislang nicht angezeigt haben,

sich mit den Ermittlern in Verbindung zu setzen.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur

Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Kiel eine

Belohnung in Höhe von 1.500 Euro ausgelobt. Die Familie des Opfers

hat diese auf 3.000 Euro aufgestockt.

Polizeidirektion Kiel