Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Januar 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen den 22-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Omid H. wegen Werbung um Mitglieder und Unterstützer für zwei ausländische terroristische Vereinigungen in 20 Fällen erhoben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, Abs. 5 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte veröffentlichte zwischen Juli 2010 und Juni 2011 auf der von ihm gemeinsam mit weiteren Personen betriebenen Internetplattform „Islambrüderschaft“ mindestens 59 mit Videos und Lichtbildern verbundene Weblog-Einträge radikal-islamischen und jihadistischen Inhalts, die von jedem Besucher der Webseite betrachtet werden konnten. Darin verherrlichte er den bewaffneten Kampf gegen die „Feinde des Islam“, die Tötung von Ungläubigen und die Teilnahme am gewaltsamen Jihad. In 20 dieser Einträge warb der Angeschuldigte wissentlich und willentlich um Mitglieder und Unterstützer für die auslän¬dischen terroristischen Vereinigungen „Islamische Bewegung Usbekistan“ (IBU) und Al Qaida.
Der Angeschuldigte wurde am 20. Juli 2011 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2011 festgenommen und befindet sich seit 21. Juli 2011 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 27/2011 vom 21. Juli 2011).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)