Spielbanken können privatisiert werden – Klaus Schlie: „Nur geeignete Unternehmen dürfen die Kugel rollen lassen“

KIEL. Die fünf Spielbanken in Schleswig-Holstein können privatisiert werden. Die Spielcasinos dürfen außerdem Roulette, Baccara und Black Jack (Casinospiele mit Bankhalter) aus dem Spielsaal direkt ins Internet übertragen. Das sind die zentralen Bestimmungen des neuen Spielbankgesetzes, dessen Entwurf die Landesregierung am Dienstag (10. Januar) in Kiel beschloss und der Ende Januar im Landtag erstmals beraten werden soll. Die künftige Rechtslage gibt dem Finanzminister die Möglichkeit, den Verkauf der Spielbanken an ein oder mehrere private Unternehmen vorzubereiten. Trotz Privatisierung darf es auch weiterhin nicht mehr als fünf Spielbanken in Schleswig-Holstein geben. Die einzelnen Standorte legt das Innenministerium in einer Verordnung fest.

Spielbankbetreiber erhalten nur dann eine Konzession, wenn sie eine Reihe von Auflagen erfüllen. Dazu gehören insbesondere Regeln des Jugend- und Spielerschutzes, der Suchprävention, der persönlichen Zuverlässigkeit und der Sicherstellung des ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Betriebs der Spielbanken. Wie Innenminister Klaus Schlie sagte, gewährleistet das neue Spielbankgesetz ein transparentes und diskriminierungsfreies Erlaubnisverfahren. „Nur geeignete Unternehmen dürfen die Kugel rollen lassen“, sagte der Minister.

Nach geltendem Recht dürfen Spielbanken nur von Gesellschaften des privaten Rechts betrieben werden, deren Anteile völlig oder überwiegend vom Land Schleswig-Holstein oder einer im Land ansässigen Anstalt des öffentlichen Rechts gehalten werden. Das Land ist über die Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein (GVB) alleiniger Anteilseigner an der Spielbank Schleswig-Holstein GmbH.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Giebeler | Innenministerium | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel