Die Bundesanwaltschaft hat heute am frühen Morgen (11. Dezember 2011) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Dezember 2011 den 36-jährigen deutschen Staatsangehörigen Matthias D. an seinem Wohnort im Erzgebirgskreis (Sachsen) durch ein Sondereinsatzkommando des Landeskriminalamts Sachsen festnehmen lassen. Zudem durchsuchen Beamte des Bundeskriminalamts mit Unterstützung sächsischer Polizeikräfte in diesem Landkreis drei Wohnungen, darunter die des Beschuldigten und die einer weiteren möglichen Unterstützerin.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in zwei Fällen die terroristische Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, § 53 StGB).
Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen bildeten die am 4. November 2011 verstorbenen Uwe B. und Uwe M. gemeinsam mit der Beschuldigten Beate Z. die terroristische Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ (vgl. Pressemitteilung Nr. 37/2011 vom 13. November 2011). Zweck der Vereinigung war es vor allem, aus einer fremden- und staatsfeindlichen Gesinnung heraus Mitbürger ausländischer Herkunft und Repräsentanten staatlicher Hoheitsgewalt zu töten. Durch die Taten wollte die sogenannte Zwickauer Zelle ein Klima der Angst und Verunsicherung in weiten Teilen der Bevölkerung schaffen. Die Gruppierung soll in den Jahren 2000 bis 2006 neun Morde an Mitbürgern türkischer und griechischer Herkunft (sogenannte Ceska-Morde) und den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 verübt haben. Zudem soll sie für die Sprengstoffanschläge vom 19. Januar 2001 und vom 9. Juni 2004 in Köln verantwortlich sein. Um den Finanzbedarf der Vereinigung zu decken, sollen ihre Mitglieder Banken überfallen haben. Der Beschuldigte Matthias D. soll die Ziele des „NSU“ und die rechtsextremistische Einstellung seiner Mitglieder geteilt haben. Die terroristischen Verbrechen der Vereinigung soll er zumindest billigend in Kauf genommen haben. Er ist dringend verdächtig, den Mitgliedern des „NSU“ zwei Wohnungen in Zwickau als dauerhafte Unterkunft überlassen zu haben. Eine Wohnung soll er im Mai 2001 angemietet haben, die andere im März 2008. Um keinen Verdacht zu erregen, soll er ab Juni 2003 mit Uwe B. schriftliche Untermietverträge auf einen Aliasnamen des „NSU“-Mitglieds geschlossen haben. Er soll die Zwickauer Zelle dadurch unterstützt haben, ein Leben unter falscher Identität zu führen und unentdeckt Terroranschläge verüben zu können.
Der Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)