Bessere Aufenthaltsperspektiven für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen, eine niedrigere Gehaltsgrenze für die unbefristete Niederlassungserlaubnis an hochqualifizierte Spezialisten sowie ein einfacheres Verfahren für die Aufenthaltserlaubnis von Forschern: Der heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union sieht weitgehende Erleichterungen zur Fachkräftezuwanderung vor – auch über die reine Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus, mit der die „Blaue Karte EU“ als neuer Aufenthaltstitel eingeführt wird.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan begrüßte den Gesetzentwurf: „Wir bieten ausländischen hochqualifizierten Fachkräften attraktive Zuwanderungs- und Aufenthaltsbedingungen und eine interessante Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Gerade Hochschulabsolventen, die bereits in Deutschland ausgebildet wurden, möchten wir in Zeiten eines weltweiten Wettbewerbs um Talente noch stärker für uns gewinnen.“ Nach dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf haben ausländische Absolventen deutscher Hochschulen künftig während der Suche nach einem dem Studienabschluss angemessenen Arbeitsplatz unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Sie können nach Abschluss des Studiums ein Jahr lang ohne Einschränkung in Deutschland arbeiten, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Die bisherige zeitliche Beschränkung der Erwerbstätigkeit auf 90 Tage entfällt. Für die Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreicher Arbeitsplatzsuche wird eine Zustimmung der Bunde! sagentur für Arbeit ebenfalls nicht mehr benötigt. „Das ist ein wichtiges Willkommenssignal an die ausländischen Studierenden. Damit gewinnt ein Studium in Deutschland nochmals deutlich an Attraktivität“, sagte Schavan.
Der Gesetzentwurf greift auch die vom BMBF seit langem unterstützte Forderung nach einer Absenkung der Gehaltsgrenze für die Erteilung einer von Anfang an unbefristeten Niederlassungserlaubnis an hochqualifizierte Spezialisten und leitende Angestellte auf. Hier muss künftig ein Jahreseinkommen von 48.000 Euro erzielt werden statt von bislang 66.000 Euro. „Angesichts des absehbaren demografiebedingten Fachkräftemangels setzt der Gesetzentwurf damit ein wichtiges Zeichen“, betonte Schavan.
Verbessert wird mit dem angestrebten Gesetz auch das Verfahren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Forscher. Hier muss in der zwischen Forscher und Forschungseinrichtung geschlossenen Aufnahmevereinbarung nicht mehr das konkrete Forschungsprojekt genannt werden. Forschungseinrichtungen hatten mit der genauen Bezeichnung der Projekte oft ihre Probleme, da man befürchtete, Interna preiszugeben.
Die nach der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union einzuführende „Blaue Karte EU“ zielt zur Beseitigung des Fachkräftemangels in den EU-Mitgliedstaaten darauf ab, ein erleichtertes Verfahren für die Zulassung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger sowie attraktive Aufenthaltsbedingungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen zu schaffen. So ist insbesondere vorgesehen, die Blaue Karte EU für bis zu vier Jahre zu erteilen. Die Einkommensgrenze wird auf 44.000 Euro festgelegt, bei Mangelberufen (etwa bei MINT- und IKT-Fachkräften oder Ärzten) soll die Einkommensgrenze 33.000 Euro betragen. Nach zwei Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung können Inhaber einer Blauen Karte eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten.
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung