Die großen Städte seien jetzt in der Lage, frühzeitig zu bestimmen, welche Investoren mit welchen Projekten gefördert würden. „Die eigenen wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele stehen im Vordergrund“, sagte Schlie. Bisher erfolgte die Vergabe der Fördergelder weitgehend nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Wohnungsunternehmen, die ihre Anträge bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein am schnellsten einreichten, bekamen in der Regel den Zuschlag. Für die jeweilige Stadt war es in einem fortgeschrittenen Stadium der Antragstellung schwierig, entscheidenden Einfluss auf die geplante Investition zu nehmen.
Die 120 Millionen Euro, mit denen mindestens 2.000 Mietwohnungen gefördert werden können, werden kommunale Förderbudgets aufgeteilt. Danach stehen in Kiel 35 Millionen Euro, in Lübeck 48 Millionen Euro, in Flensburg 23 Millionen Euro und in Neumünster 14 Millionen Euro für private Investitionen in bezahlbare und energieeffiziente Mietwohnungen zur Verfügung. Die vier Städte hatten zuvor Investitionsvorhaben bei Wohnungsunternehmen „akquiriert“ und anschließend in einer nach Prioritäten geordneten Bedarfsliste beim Innenministerium angemeldet. Schlie rief die Städte und Wohnungsunternehmen auf, ihre Förderanträge bis spätestens Ende Februar 2012 bei der Investitionsbank zu stellen.
Thomas Giebeler | Innenministerium | Kiel