Radfahren bei Dunkelheit – Hinweise der Polizeidirektion Kiel:
In der Zeit von Januar bis Oktober dieses Jahres ereigneten sich 313 Verkehrsunfälle an denen Radfahrer beteiligt waren. Im Vorjahr waren es im Vergleichszeitraum 366. Bei den Unfällen wurden 326 Personen verletzt, ein Fahrradfahrer erlitt tödliche Verletzungen. In der dunklen Jahreszeit kommt es morgens und abends oft zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr, wenn Radfahrer ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs sind. Um diese Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu erkennen und unnötigen Gefahren vorzubeugen, ist folgende Ausrüstung vorgeschrieben:
– Scheinwerfer – Weißer Reflektor vorn – dieser kann in den Scheinwerfer integriert sein – Rotes Rücklicht – Roter Großflächenrückstrahler – Roter Rückstrahler – Dynamo – Vier gelbe Pedalrückstrahler
– Vier gelbe Speichenrückstrahler ( oder reflektierende Reifen )
Darüber hinaus verbessert helle und reflektierende Kleidung die Sichtbarkeit auch am Tage. Die Polizeidirektion Kiel appelliert an Radfahrer und besonders an die Eltern von Rad fahrenden Kindern die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen auch schon während der Dämmerung zu benutzen!
Polizeidirektion Kiel - Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit