Verbraucherschutzministerium warnt vor Sibutramin in Schlankheitskaffees

KIEL. Das schleswig-holsteinische Verbraucherschutzministerium warnt heute (2. Dezember) vor einem Inhaltsstoff, der jetzt in Schlankheitskaffees nachgewiesen wurde. Es handelt sich um Sibutramin, einen Appetit zügelnden Wirkstoff, der zur Behandlung von starkem Übergewicht (Adipositas) eingesetzt wurde. Sibutramin war als verschreibungspflichtiges Medikament auf dem Markt. Wegen zahlreicher Nebenwirkungen, unter anderem deutlich erhöhtes Herzinfarktrisiko für Herz-Kreislauf-Patienten sowie Herzklopfen, Blutdruckerhöhung, Kopfschmerzen, hatte die Europäische Arzneimittelbehörde im Januar 2010 empfohlen, die Zulassung von Arzneimitteln mit dem Inhaltsstoff Sibutramin aufzuheben.

Schlankheitskaffees, die Sibutramin enthalten können, werden unter Bezeichnungen wie „Slimming coffee“ oder „Lose Weight Coffee“ im Internethandel angeboten. Das Verbraucherschutzministerium rät dringend vom Kauf dieser Produkte ab, noch vorhandene Ware sollte nicht verzehrt werden.

Details zur Kennzeichnung und zum Aussehen der Produkte sind unter www.lebensmittelwarnung.de im Internet abrufbar.

In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal allgemein auf die Gefahren beim Kauf von Schlankheitsmitteln im Internet hingewiesen: Ein starker Abnehmeffekt ist in der Regel nur mit stark wirksamen Arzneistoffen erreichbar. Hierbei ist jedoch häufig zugleich mit dem Auftreten starker, unter Umständen lebensbedrohlicher Nebenwirkungen zu rechnen. Daher sind solche Präparate in der Regel verschreibungspflichtig, sie dürfen also nur von einem Arzt nach Untersuchung auf eventuell bestehende Krankheiten, die einer Einnahme entgegenstehen, verordnet werden.

C.Seyfert, C. Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Kiel