Der Gesetzentwurf zur Kommunalisierung der Regionalplanung sieht vor, dass sich die Kreise und kreisfreien Städte eines Planungsraums darauf verständigen, wer von ihnen künftig mit der Aufgabe betraut werden soll, den jeweiligen Regionalplan aufzustellen und zu ändern. Der so ausgewählte Kreis oder die kreisfreie Stadt sind gleichzeitig dafür zuständig, das Raumordnungsrecht insgesamt umzusetzen. Zusätzlich sollen sie die Flächennutzungspläne der Kommunen genehmigen, – eine Aufgabe, die derzeit noch im Innenministerium wahrgenommen wird. In jedem Planungsraum entsteht so eine einzige Stelle, die die regionale Planung leitet und in der weitere Aufgaben der Raumordnung gebündelt werden.
Bei der Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts steht die Reform der Amtsordnung im Mittelpunkt. Es gilt der Grundsatz: Alle Selbstverwaltungsangelegenheiten werden in der direkt demokratisch legitimierten Gemeindevertretung getroffen. Das Amt bereitet die Beschlüsse verwaltungstechnisch vor und setzt sie administrativ um. Allerdings können aus einem Katalog von 16 Selbstverwaltungsaufgaben mit vergleichsweise geringeren politischen Gestaltungsspielräumen durch entsprechende Beschlüsse der Gemeindevertretungen bis zu fünf Aufgaben in die Trägerschaft des Amtes übergehen. Dies trägt zu einer Wiederbelebung der ursprünglichen Idee der kommunalen Selbstverwaltung bei, weil die wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten grundsätzlich wieder in der Gemeindevertretung getroffen werden. Das Amt bleibt für die Gemeinden allerdings unverzichtbar; seine Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion wird durch den Gesetzentwurf gestärkt.
Informationen zur Freiherr-vom-Stein-Verdienstnadel
Die Auszeichnung wurde anlässlich des 200. Geburtstages des Reichsfreiherrn Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein am 26. Oktober 1957 gestiftet. Sie wird alljährlich in einer Feierstunde vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein verliehen. Mit dieser Auszeichnung werden Frauen und Männer geehrt, die sich durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung erworben haben. Es sollen damit langjähriges Engagement und die Wahrnehmung herausragender Funktionen anerkannt werden. Vorschlagsberechtigt sind die Landräte, die Oberbürgermeister und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeister der Städte über 20.000 Einwohner. Aus diesen Vorschlägen wird jährlich eine begrenzte Anzahl für die Verleihung ausgewählt.
Die Namen der Frauen und Männer, die mit der Freiherr-vom-Stein-Verdienstnadel ausgezeichnet wurden, und die Laudationes finden Sie im Internet auf der Seite www.innenministerium.schleswig-holstein.de
Thomas Giebeler | Innenministerium | Kiel