Anlässlich der erneuten Diskussion um weitere Absenkungen der Photovoltaikförderung weist das Bundesumweltministerium auf folgende Fakten hin:
1. Die EEG-Vergütungssätze von Anfang 2008 bis Anfang 2012
• Die Bundesregierung hat mit den drei EEG-Novellen in 2010, 2011 und 2012 die PV-Vergütungssätze erheblich reduziert. Eine kleine Dachanlage erhielt Anfang 2008 noch 46,75 ct/ kWh EEG-Vergütung, während sie für eine Anlage Anfang 2012 nur noch bei 24,43 ct/ kWh liegt. Eine Freiflächenanlage erhielt Anfang 2008 noch 35,49 ct/ kWh EEG-Vergütung. Die Vergütung liegt Anfang 2012 nur noch bei 17,94 ct/ kWh. Das bedeutete eine enorme Kraftanstrengung und zeigt aber auch das Innovations- und Kostensenkungspotential der Photovoltaik. • In keiner anderen Industriebranche wurden bislang derartig große Subventionskürzungen umgesetzt.
2. Bestehende Regelungen im EEG begrenzen den PV-Zubau deutlich
• Die Reglung zum „atmenden Deckel“ greift. Von Anfang Januar bis Ende September 2011 betrug die Neuinstallation rd. 3.400 MW. Im Vergleich zum Zubau des Vorjahres 2010 mit 7.400 MW bedeutet das eine deutliche Reduktion.
3. Wirkungen des neuen EEG ab 1.1.2012
• Zum 1.1.2012 wird die PV-Vergütung nochmals um 15 Prozent abgesenkt. Das EEG 2012 sieht zudem vor, dass auch zum 1.7.2012 ein weiterer Absenkungsschritt erfolgt – in Abhängigkeit des Zubaus vom Oktober 2011 bis April 2012. Nach derzeitigen Schätzungen wird hier noch mal mit einer Degression von 6 oder sogar 9 Prozent gerechnet.
• Dies stellt die deutschen Unternehmen nochmals vor eine große Herausforderung zur Kostensenkung. Viele deutsche Unternehmen schreiben bereits derzeit Verluste. Wir wollen die Photovoltaikindustrie aber nicht abwürgen, sondern die Rahmenbedingungen so setzen, dass sie sich wirtschaftlich vernünftig weiterentwickeln kann.
4. Kostenverteilung im neuen EEG
• Die im EEG 2012 festgelegte volumensabhängige Degression wird mittelfristig dazu führen, dass der Ausbaukorridor wie im Gesetz vorgesehen, von 7.200 MW in 2010 auf 2.500 bis 3.500 MW sinken wird. Durch die gesetzlich vorgesehene Degression ergeben sich auch in den Folgejahren weiter sinkende Kosten.
• Die Begünstigung der Industrie (besondere Ausgleichsreglung und Eigenverbrauch) machen derzeit rund 0,9 ct/kWh aus und dürften durch die Ausweitungen ab 1.1.2012 auf 1 ct steigen.
5. Wirkung eines absoluten Deckel
• Während beim atmenden Deckel im folgenden Jahr die Förderung volumensabhängig sinkt, führt der absolute Deckel, wenn er erreicht wird, zum Abbruch der Förderung. Weder Verbraucher noch Industrie hätten in Zukunft Planungs- und Investitionssicherheit.
Die EEG-Novelle hat wesentliche Schritte zur Marktanpassung und zur Steigerung der Kosteneffizienz vorgenommen. Die Wirkung der neuen Maßnahmen sind bereits deutlich sichtbar. Es ist gemeinsam mit der Branche gelungen, eine Lösung zu finden, die die Kosten deutlich reduziert, marktwirtschaftliche Anreize erhöht und gleichzeitig Planungssicherheit gewährleistet.
Jetzt muss das neue Gesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, erst einmal wirken. Wir werden die weitere Entwicklung sehr genau beobachten und bei Fehlentwicklungen selbstverständlich eingreifen.
BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin