GBA: Haftbefehl gegen einen Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“

Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs heute (14. November 2011) Haftbefehl gegen den 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen Holger G. wegen des dringenden Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erlassen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB). Nach den bisherigen Erkenntnissen bildeten die am 4. November 2011 verstorbenen Uwe B. und Uwe M. gemeinsam mit der gesondert verfolgten Beate Z. seit dem Jahr 1998 eine rechtsextremistische Gruppierung, die sich zuletzt als „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ bezeichnete (vgl. Pressemitteilung Nr. 37 vom 13. November 2011). Zweck der Vereinigung soll es gewesen sein, aus einer fremden- und staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Mitbürger ausländischer Herkunft zu töten und Sprengstoffanschläge zu begehen. Zudem sollen ihre Mitglieder Geldinstitute überfallen haben, um ihren Finanzbedarf zu decken.

Nach den bisherigen Erkenntnissen ist der „NSU“ für die sogenannten Imbissbudenmorde der Jahre 2000 bis 2006 verantwortlich, bei denen in Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund und Kassel insgesamt neun Menschen getötet wurden, davon acht türkischer und einer griechischer Herkunft. Darüber hinaus sollen Mitglieder des „NSU“ den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 verübt haben.

Außerdem bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass auch der Sprengsatzanschlag vom 9. Juni 2004 in Köln dem „NSU“ zuzurechnen ist. Die Bundesanwaltschaft hat deshalb heute auch insoweit die Ermittlungen übernommen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, die terroristische Vereinigung seit dem Jahr 2007 unterstützt zu haben. Holger G. stand seit Ende der 1990er Jahre mit den übrigen Mitgliedern des „NSU“ in Kontakt. Er soll deren fremdenfeindliche Einstellung geteilt haben und in dieselben rechtsextremistischen Kreise wie sie eingebunden gewesen sein. Er soll den drei übrigen „NSU“-Mitgliedern seinen Führerschein und seinen Reisepass überlassen und ihnen dadurch ermöglicht haben, weiterhin verborgen zu agieren und rechtsextremistische Gewalttaten zu verüben. So wurden mit seinen Ausweispapieren Wohnmobile für die Gruppierung angemietet, darunter auch das Fahrzeug, das bei dem Mordanschlag auf die Heilbronner Polizisten benutzt worden sein soll.

Der Beschuldigte wurde gestern in der Nähe von Hannover festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 36 vom 13. November 2011). Er befindet sich nunmehr aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)