Ein Neubau in Neustadt war aufgrund des in den letzten 10 Jahren erheblich gestiegenen Bedarfes sowie der medizinischen Entwicklung notwendig geworden. 1995 hatte die Schön Klinik 150 Planbetten, inzwischen sind 324 stationäre Planbetten anerkannt.
Hintergrund Krankenhausfinanzierung
Die Länder sind bundesgesetzlich verpflichtet, Krankenhauspläne aufzustellen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen. Wichtiges Indiz für die Bedarfsgerechtigkeit eines Krankenhauses, seiner Kapazität und die Bedarfsnotwendigkeit seiner Fachabteilungen ist der Grad der Inanspruchnahme durch die Patienten. Der Aufnahme in den Krankenhausplan ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Investitionsprogramm. Das Land sowie die Kreise und kreisfreien Städte beteiligen sich gemeinsam an den Krankenhausinvestitionen. Insgesamt umfasst das derzeitige Investitionsprogramm des Landes 19 Projekte mit einem Fördervolumen von 113 Millionen Euro für die Jahre 2011 bis 2015. Ende März hatten die Beteiligten in der so genannten Beteiligtenrunde darüber beraten. Darin sind unter anderem Vertreter der Kommunen, der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft.
Christian Kohl |
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit |