Smartphone: Navi als Kostenfalle (Foto: flickr, Tim Patterson)

Vodafone will Kunden 11.500 Euro abknöpfen – OLG Schleswig-Holstein gibt Verbraucherklage gegen Navi-Nutzung statt

Kiel (pte/27.09.2011/11:45) Ein Vodafone-Kunde http://vodafone.de muss eine Handyrechnung über 11.500 Euro nicht bezahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein http://schleswig-holstein.de/OLG entschieden. Die Rechnung war zustande gekommen, weil die Navigationssoftware auf dem neu erstandenen Smartphone automatisch mehrere Stunden Karten aktualisiert hat – zu 0,19 Euro pro zehn Kilobyte. Der Kunde muss nun lediglich 35,93 Euro für Mobilfunkleistungen zahlen. Smartphone: Navi als Kostenfalle (Foto: flickr, Tim Patterson) Transparenz gefragt

„In der digitalen Welt können bestimmte Funktionen zu massiven Datenvolumen führen. Bei normaler Nutzung als Telefon kann man solche Überraschungen nicht erleben“, so Winfried Bullinger von CMS Hasche Sigle Rechtsanwälte http://cms-hs.com auf Nachfrage von pressetext. Absicht ist dabei nicht immer erkennbar. Oft sei die entsprechende Anwendung schuld; die Richterin hat in diesem Fall aber den gesunden Menschenverstand walten lassen, so der Experte. „Das Stichwort lautet: Tranparenz. Überraschungen sollten auf jeden Fall vermieden werden. Daher ist vorherige Aufklärung essentiell, ein Warnsystem des Providers eine sinnvolle Lösung.“

Aktualisierung darf nichts kosten

Dem Oberlandesgericht nach hat der Mobilfunkprovider seine vertraglichen Pflichten verletzt: „Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen und die Fürsorgepflicht, möglichst Schäden von der anderen Seite abzuwenden“, so das OLG in seiner Begründung.

Wer ein Smartphone mit Navigationssoftware kauft, darf sich „nach Treu und Glauben“ erwarten, dass das Programm auf dem neuesten Stand ist. Daher muss eine allfällige Aktualisierung von Karten entweder anders ermöglicht werden oder ohne zusätzliche Kosten erfolgen. Sollte das nicht der Fall sein, ist darauf hinzuweisen, dass der Provider diesen Service kostenpflichtig anbietet. Das ist im vorliegenden Fall nicht geschehen, so das OLG.

 

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