Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und die Schweizer Finanzministerin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf haben heute in Berlin ein Steuerabkommen unterzeichnet. Mit dem Abkommen werden die seit Jahrzehnten zwischen Deutschland und der Schweiz offenen Fragen zur Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Anleger in der Schweiz gelöst. Erreicht wurde ein faires Verhandlungsergebnis, das vor allem unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen beiden Staaten herstellt. Das Abkommen ist ein gutes Verhandlungsergebnis für beide Staaten, da es die Interessen und Erfordernisse beider Staaten gleichermaßen befriedigt. Das von der Schweiz und Deutschland unterzeichnete Steuerabkommen respektiert einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden und gewährleistet anderseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche der deutschen Behörden. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert.
Für die Zukunft wird mittels einer Abgeltungssteuer eine Gleichbehandlung für die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen sicherstellt, unabhängig davon, ob diese in der Schweiz oder in Deutschland erzielt wurden. Flankierend dazu kommt ein gegenüber dem OECD [Glossar]-Mindeststandard erweiterter Auskunftsaustausch, der der Verfahrenskontrolle dient und ein zusätzliches erhebliches Entdeckungsrisiko für potentielles neues Schwarzgeld in der Schweiz schafft.
Für die Vergangenheit wurde eine pauschale Lösung gefunden, die deutschen Anlegern mit Kapitalerträgen in der Schweiz einen Weg aus der Steuerflucht eröffnet, der mit gerechter Steuerlast verbunden ist und der in der Gesamtbetrachtung zu einer fairen, materiell vergleichbaren Belastung mit Anlegern führt, die schon bisher steuerehrlich waren. Wer bislang das Erlöschen der Steuer- und Strafansprüche oft durch Verjährung ohne etwas zu zahlen abwarten konnte, muss nun seinen steuerlichen Pflichten nachkommen.
Zwischen beiden Seiten besteht Einverständnis, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt.
Das Abkommen bedarf der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten und soll Anfang 2013 in Kraft treten.
Nach der Unterzeichnung durch die beiden Finanzminister wird am 22. September 2011 der vollständige Abkommenstext auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums
(www.bundesfinanzministerium.de/schweiz) veröffentlicht werden.
Bundesministerium der Finanzen