Im Mai vergangenen Jahres haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten einen temporären Rettungsschirm zur Stabilisierung des Euro aufgespannt, der im Kern aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) besteht. Diese soll im Jahr 2013 durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) dauerhaft abgelöst werden. Aus den Erfahrungen der vergangenen Monate heraus soll die Schlagkraft der EFSF gezielt gestärkt werden. Aus diesem Grund berät der Bundestag seit heute über Maßnahmen zur Ertüchtigung und Flexibilisierung der EFSF.
WAS IST DIE EFSF?
Die Gründung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist eine der Maßnahmen auf die sich der ECOFIN-Rat am 9. Mai 2010 bei der Erarbeitung eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Krisenbekämpfung in Europa geeinigt hat. Sie ist Bestandteil des so genannten „Europäischen Rettungsschirms“.
Die EFSF wurde von den Euro-Mitgliedstaaten im Juni 2010 gegründet und ist eine zeitlich befristete Zweckgesellschaft mit Sitz in Luxemburg. Sie kann im Krisenfall Kredite von bis zu 440 Mrd. Euro aufnehmen, indem sie Anleihen als Sicherheit stellt, für die die Euro-Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Beitragsschlüssel haften. Diese Kredite werden von der EFSF unter fest definierten Bedingungen an Euro-Mitgliedstaaten weitergegeben, um deren Zahlungsfähigkeit zu sichern und damit die Finanzstabilität im Euroraum insgesamt zu schützen.
Damit soll Euro-Ländern geholfen werden, die am Kapitalmarkt wegen ihrer hohen Verschuldung keine Kredite mehr zu tragbaren Zinsen aufnehmen können. Für die Weitergabe eines solchen Kredites ist stets ein einstimmiger Beschluss des EFSF-Direktoriums nötig, das sich aus den Finanzministern der Eurozone zusammensetzt. Auch ist jede Unterstützung durch die EFSF stets an strikte Auflagen im Rahmen eines Anpassungs- und Reformprogrammes geknüpft.
Die EFSF ist befugt, bis zu 440 Mrd. Euro Kredite weiterzureichen. Dies nennt man effektives Kreditvergabevolumen. Um die Kredite selbst aufnehmen und weiterreichen zu können, muss die EFSF am Kapitalmarkt Sicherheiten garantieren. Diese Sicherheiten wurden ursprünglich bei 120 Prozent angesetzt und werden als Übersicherung bezeichnet. Eine solche Übersicherung ist nötig, damit die EFSF günstige Zinsen am Markt bekommt. Kreditvergabevolumen und Übersicherung zusammengenommen sind das Garantievolumen bzw. legen den maximalen Garantierahmen, den die Euro-Mitgliedstaaten bereitzustellen haben, fest.
WAS WIRD AN DER EFSF GEÄNDERT?
Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, dass die EFSF gestärkt werden muss, um flexibler und effektiver agieren zu können.
So reichte beispielsweise die Übersicherung nicht aus, um weiterhin günstige Zinsen garantieren zu können. Deshalb muss die EFSF den Übersicherungsbetrag von 120 auf 165 Prozent erhöhen, um auch tatsächlich über ein effektives Kreditvergabevolumen von 440 Mrd. Euro verfügen zu können.
Deshalb haben am 11. März 2011 die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Krisenbewältigung beschlossen, den maximalen Garantierahmen, den die Euro-Mitgliedstaaten bereitstellen, anzuheben. Die technischen Details dieser „Ertüchtigung“ der EFSF wurden dann mit einer Änderung des EFSF-Rahmenvertrags vom ECOFIN-Rat am 20. Juni 2011 erarbeitet.
Das hat zur Folge, dass der maximale Garantierahmen auf 780 Mrd. Euro erhöht wird. Auf diese Weise kann die EFSF ein effektives Kreditvergabevolumen von 440 Mrd. Euro zu günstigen Zinsen bereithalten. Für Deutschland steigt damit der Anteil am maximalen Garantierahmen von 123 auf 211 Mrd. Euro.
Neben einer Erhöhung des maximalen Garantievolumens sollen der EFSF weitere Instrumente an die Hand gegeben werden, um flexibler auf die Veränderungen am Markt reagieren und vor allem den jüngst beobachteten erheblichen Ansteckungsrisiken zwischen den Staaten des Euroraums besser und schneller begegnen zu können. So soll die EFSF nicht nur die Möglichkeit haben, an Euro-Länder Kredite zu vergeben, sondern auch Anleihen eines Euro-Mitgliedstaates auf dem Primärmarkt anzukaufen.
WELCHE NEUEN INSTRUMENTE BEKOMMT DIE EFSF?
Um künftig die neuen Möglichkeiten der EFSF sinnvoll zu nutzen, haben die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets am 21. Juli 2011 weitere Maßnahmen zur Stärkung der EFSF vereinbart, die auch für den ab Juli 2013 einsatzfähigen ESM fortgelten sollen.
So soll die EFSF zusätzlich:
vorsorgliche Instrumente einsetzen können (z.B. durch Bereitstellung einer vorsorglichen Kreditlinie, ähnlich einem Überziehungskredit bei einem privaten Bankkonto).
Darlehen an Staaten zur Rekapitalisierung ihrer Kreditinstitute gewähren können, um eine Destabilisierung des Bankensektors zu vermeiden.
Sekundärmarktinterventionen durchführen können, um sich Marktspekulationen entgegenzustellen.
Die konkreten Details zur praktischen Umsetzung der Beschlüsse und detaillierten Ausgestaltung der neuen Instrumente werden gegenwärtig von der Task Force on Coordinated Action (TFCA) ausgearbeitet, die sich aus Regierungsvertretern der Euroländer zusammensetzt.
Bundesministerium der Finanzen