Auf Anregung des Deutschen Bundestages hatten Bundesregierung und die westdeutschen Bundesländer 2009 einen Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ (RTH) eingerichtet. Er befasste sich mit der Frage, wie Hilfe sowie Anerkennung für ehemalige Heimkinder erreicht werden kann, die damals Unrecht erfahren hatten. In seinem im Dezember 2010 vorgelegten Abschlussbericht empfiehlt der RTH rehabilitative Maßnahmen für die Betroffenengruppe und finanzielle Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener. Zu den Vorschlägen gehörte die „Schaffung eines Fonds auf Bundesebene zur Gewährung von Leistungen an ehemalige Heimkinder“. In einem gemeinsamen Verfahren soll ein bundesweiter Fonds gegründet werden, in den Bund, Länder und Kirchen einzahlen. Über eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Fonds sollen entsprechende Anträge auf Leistungen bearbeitet und beschieden werden.
Der Fonds, in den Bund (40 Mio.), ehemalige „West-Länder“ (40 Mio.) und Kirchen (40 Mio.) einzahlen, soll insgesamt mit einer Summe von 120 Millionen Euro ausgestattet werden, die sich aufteilt in 20 Millionen Euro für den „Rentenersatzfonds“ und 100 Millionen Euro für den „Fonds für Folgeschäden der Heimerziehung“. Mit der heutigen Kabinettsentscheidung ist in Schleswig-Holstein die Voraussetzung für die Beteiligung am Fonds getroffen worden. Schleswig-Holstein soll insgesamt rund 1,66 Millionen Euro des Länderanteils tragen. Parallel zu den Vorbereitungen für die Errichtung des Fonds soll jetzt eine Arbeitsgruppe der Beteiligten Richtlinien für die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds erarbeiten.
C. Kohl | Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit | Kiel