Mit Urteil vom 22.08.2011 hat das Sportgericht des SHFV den VfB Lübeck wegen des Verhaltens seiner Anhänger beim Landespokalfinale gegen Holstein Kiel am 03.06.2011 mit einer Geldstrafe von € 1.000,00 belegt und dem Verein gleichzeitig verschiedene Pflichten hinsichtlich zukünftiger Personenkontrollen bei Pokalspielen und bei der Durchsetzung von Stadionverboten, die im Zusammenhang mit dem letzten Pokalfinale ausgesprochen werden, auferlegt. Bei der Geldstrafe handelt es sich um die Höchststrafe, die das Gericht verhängen konnte. Für den Wiederholungsfall ist der Ausschluss aus dem Pokalwettbewerb angedroht. Der VfB Lübeck hat von Beginn an deutlich gemacht, dass er seinen Teil der Verantwortung für die Geschehnisse übernimmt und seine Konsequenzen hieraus ziehen wird. Daher akzeptieren wir die verhängte Strafe und haben das Urteil rechtskräftig werden lassen.
Nicht einverstanden sind wir aber mit einigen Bewertungen des Sportgerichts. So war ein wesentlicher Gesichtspunkt, den der VfB Lübeck im Verfahren vorgebracht hatte, die schwere Sicherheitspanne im Vorfeld, die es ermöglicht hat, dass aus Kiel angereiste Zuschauer vor dem Stadion das Grillfest unserer Fans angreifen konnten. Wir können nicht erkennen, dass dieser Umstand, der das Verhalten eines Teils unserer Fans nicht entschuldigt, aber aufzeigt, dass auch ein nicht unwesentlicher Teil der Verantwortung von anderen Stellen zu tragen ist, gewichtet worden ist. Dass stattdessen sogar in das Urteil des Sportgerichts die – unzutreffende – Behauptung, dass die mit Bussen angereisten Kieler teilweise VfB-Trikots getragen haben sollen, Eingang gefunden hat, ist bedauerlich und zeigt, dass dieser Teil des Abends offenbar bisher nicht aufgearbeitet ist.
Auch mit der Rechtskraft des Urteils des Sportgerichts ist noch kein endgültiger Schlussstrich unter das Pokalfinale gezogen. Die Umbaumaßnahmen im und um das Stadion, die teilweise auch in Folge der Vorkommnisse beim Pokalfinale eingeleitet wurden, dauern noch an. Nicht beendet ist auch die interne Aufarbeitung zwischen Verein und Fans. So sind weiterhin Stadionverbotsverfahren anhängig. Daneben sehen wir aber auch ermutigende Signale und den ernsten Willen unserer Fanszene, ihrerseits Konsequenzen aus den Geschehnissen zu ziehen. Die aktive Fanszene hatte bereits unmittelbar im Anschluss an das Pokalspiel öffentlich Fehler eingeräumt. Nach Bekanntwerden des Urteils des Sportgerichts hat das UKL hieran angeknüpft und angekündigt, dem Verein die auferlegte Geldstrafe zu erstatten, um hierdurch der beim Pokalfinale gescheiterten Selbstregulierung des Green Blocks Rechnung zu tragen. Wir freuen uns sehr über diesen sehr ungewöhnlichen Schritt!
VFB Lübeck