Bundeskabinett schlägt Änderungen zur Ertüchtigung und Flexibilisierung des Rettungsschirmes EFSF vor Sitzung des Bundeskabinetts – das Kabinett hat die innerstaatlich erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung des Rettungsschirms EFSF auf den Weg gebracht.
Dazu erklärt Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble: „Die Bundesregierung hat damit Ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Stabilität des Euro [Glossar] mit einem schlagkräftigen Instrumentarium auf Ebene der Eurozone [Glossar] zu sichern.“ Im Mai vergangenen Jahres hatten die Staats- und Regierungschefs einen temporären Rettungsschirm aufgespannt. Er soll im Jahr 2013 durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus abgelöst werden. Aus den Erfahrungen der vergangenen Monate heraus sind wir in Europa übereingekommen, dass die Schlagkraft dieses temporären Rettungsschirms in bestimmten Punkten gestärkt werden muss.
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble führt dazu aus:
„Es kommt darauf an, die zugesagten Mittel des Rettungsschirms in Höhe von 440 Mrd. Euro bei Bedarf auch ungeschmälert einsetzen zu können. Das wird jetzt erreicht.“
„Weiter geht es darum, das Instrumentarium des Schirms in engen Grenzen zu erweitern. Damit sollen vor allem mögliche Ansteckungseffekte frühzeitig unterbunden werden. Es bleibt dabei: Kredite des Rettungsschirms gibt es nur bei einer Gefährdung der Finanzstabilität der Eurozone insgesamt und nur im Gegenzug für ein striktes finanz- und wirtschaftspolitisches Reformprogramm.“
„Mit diesen Verbesserungen beim temporären Rettungsschirm setzen wir einen wichtigen Teil der jüngsten Vereinbarungen der europäischen Staats- und Regierungschefs um. Weitere Beschlüsse zum neuen, mit einer Privatsektorbeteiligung verbundenen Anpassungsprogramm für Griechenland und zum dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus werden in den kommenden Wochen folgen.“
Gegenstand des geplanten Änderungsgesetzes ist die Anpassung des bestehenden Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes (StabMechG) an die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs zur Ertüchtigung und weiteren Flexibilisierung des Rettungsschirms EFSF vom 11. März 2011 und 21. Juli 2011.
Es werden die innerstaatlich notwendigen rechtlichen Grundlagen, insbesondere die notwendigen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen für die deutsche Beteiligung an der ertüchtigten Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) geschaffen und es wird dem erweiterten Instrumentenkasten der EFSF Rechnung getragen. Eine eventuelle Änderung der Regelung zu den bestehenden Beteiligungsrechten des Bundestages bleibt dem Deutschen Bundestag im parlamentarischen Verfahren vorbehalten.
Bundesministerium der Finanzen