Lübeck, 18.03.20 – Die Hansestadt Lübeck hat am 17. März 2020 eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Durch diese Allgemeinverfügung ergeben sich weitreichende Veränderungen für das alltägliche Leben in Lübeck, denn Kontakte in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck müssen beschränkt werden…
Vor diesem Hintergrund hat die Hansestadt Lübeck die 220 städtischen Kinderspielplätze und Freizeiteinrichtungen, die in die Verwaltung des Bereichs Stadtgrün und Verkehr fallen, geschlossen. Diese Maßnahme soll helfen, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Ansteckungsgefahr zu minimieren.
Um die Bevölkerung für diese Maßnahme zu sensibilisieren und auf die Sperrung hinzuweisen, installiert der Bereich Stadtgrün und Verkehr eine entsprechende Beschilderung.
Aussender: Presseamt Lübeck
Redaktion: Torben Gösch