Corona: Aktuelle Informationen zur Situation in Kiel

  • 18 bestätigte Fälle
  • Rathaus schließt weitgehend für Publikumsverkehr
  • Kurangebote werden eingeschränkt
  • Stadt richtet Bürgertelefon ein

Kiel, 17.03.2020 – Seit der gestrigen Meldung des Gesundheitsamtes wurde in Kiel ein weiterer Fall von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt…

Damit ist die Zahl der in Kiel gemeldeten Fälle – Stand: 17. März – auf 18 angestiegen. Das zuständige Amt für Gesundheit hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt.

Das Rathaus reduziert Publikumsverkehr

Dazu sagt Stadtrat Christian Zierau: „Das Rathaus bleibt für die Bürgerinnen und Bürger weiter erreichbar – allerdings zunehmend nur online oder telefonisch.“

Das Einwohnermeldeamt im Rathaus sowie die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle in der Saarbrückenstraße bleiben geöffnet – allerdings nur für sehr dringliche Fälle. Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter den bekannten Telefonnummern und E-Mail-Adressen wird zur Abklärung der Dringlichkeit empfohlen. Die weiteren Außenstellen werden geschlossen.

Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen werden zurückgestellt, soweit ein Ausweisdokument vorhanden ist (auch wenn bereits abgelaufen). Auch die Zulassung von Fahrzeugen wie Ausfertigung von Führerscheinen erfolgt nur in unaufschiebbar dringlichen Fällen.

Vor diesem Hintergrund können die vereinbarten Termine im Einwohnermeldeamt beziehungsweise bei der Kfz-Zulassung für den Zeitraum bis zum 19. April 2020 nicht eingehalten werden und gelten ohne weitere Information an die Betroffenen als abgesagt. Betroffene müssen diese Termine nicht absagen, sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen!

Die Stadtverwaltung bittet aufgrund der aktuellen Situation, von Nachfragen zu neuen Terminen jetzt abzusehen, und hat die Online-Terminvergabe temporär ausgesetzt. Über die Wiederaufnahme wird die Stadt – wenn absehbar – informieren.

Weitere Einschränkungen

Die Zuwanderungsabteilung („Immigration Office“) stellt auf einen „Notbetrieb“ um und ist vorerst nur telefonisch und elektronisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nicht persönlich vorzusprechen.

Das Standesamt wird für den regulären Betrieb geschlossen. Vereinbarte Trauungen werden mit reduzierter Besetzung durchgeführt. Geburten und Sterbefälle werden im schriftlichen Verfahren bearbeitet und beantwortet. Die Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail wird sichergestellt.

Vereinbarte Termine mit Bürgerinnen und Bürgern im Bauaktenarchiv werden abgesagt. Auskunftsbegehren aus dem Bauaktenarchiv sollten so konkret wie möglich schriftlich per E-Mail an bauaktenarchiv@kiel.de beschrieben werden. Die Bauberatung erfolgt ebenfalls nicht persönlich. Fragen können an bauaufsicht@kiel.de gerichtet werden.

Die Büros der städtischen Friedhöfe werden ihre regulären Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einschränken. Aber die Friedhofsleitungen sind zu den gewohnten Sprechzeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Die Grabvergaben sind auch im persönlichen Termin nach vorheriger Absprache weiterhin möglich.

Die Dienstleistungen in den weiteren Bereichen der Stadtverwaltung werden im Grundsatz aufrechterhalten, aber gegebenenfalls werden nötige Rücksprachen auf telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme reduziert.

Die Stadt bittet um Beachtung, dass persönliche Gesprächstermine im Regelfall entfallen werden. Betroffene informieren sich dazu unter den bekannten Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Darüber hinaus ist ein zentraler E-Mail-Eingang eingerichtet und unter amt24@kiel.de für nicht-medizinische Fragen erreichbar.

Neue Allgemeinverfügung

Zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur-und Rehabilitationseinrichtungen sowie in teilstationäre Pflegeeinrichtungen hat die Landeshauptstadt Kiel eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Darin heißt es unter anderem:

1. In Vorsorge – und Rehabilitationseinrichtungen dürfen ab sofort keine Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nach § 41 SGB V und im Rahmen allgemeiner Heilverfahren gem. § 40 Abs. 1 SGB V erbracht werden.

2. Von dem Verbot nach Ziffer 1 sind Leistungen der Anschlussheilbehandlung ausgenommen. Diese sind vorrangig für Patientinnen und Patienten aus Schleswig-Holstein und Hamburg zu erbringen.

3. In Einrichtungen, in denen Personen mit Pflegebedarf teilstationär untergebracht und verpflegt werden können (Tages- oder Nachtpflege), dürfen ab sofort keine entsprechenden Leistungen mehr erbracht werden.

4. Von dem Verbot in Ziffer 5 sind solche pflegebedürftigen Personen ausgenommen, die von Angehörigen versorgt und betreut werden, die als in Bereichen der kritischen Infrastruktur Beschäftigte zur Aufrechterhaltung dieser Strukturen und Leistungen erforderlich sind.

Diese Allgemeinverfügung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich. Zu finden ist sie unter: www.kiel.de/bekanntmachungen

Kieler Bürgertelefon: 901-3333

Die Landeshauptstadt Kiel hat darüber hinaus ein Bürgertelefon eingerichtet. Es wird am Mittwoch, 18. März, um 13 Uhr geschaltet. Die Nummer lautet: (0431) 901-3333. Das Telefon wird von 8 bis 20 Uhr besetzt sein.

Dazu sagt Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken: „Die gegenwärtige Situation wirft viele Fragen auf. Viele bundesweite Telefone sind überlastet. Wir haben uns deshalb entschieden, gemeinsam mit der Feuerwehr und unseren städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Hotline einzurichten. Nutzen Sie diese Hotline, wenn Sie nichtmedizinische Fragen haben, also rund um das öffentliche Leben. Bleiben Sie insgesamt besonnen. Nicht jeder Schnupfen ist Corona.“

Informationen zum Thema Corona in Kiel veröffentlicht die Stadt auf ihrer Internetseite www.kiel.de/coronavirus und auf ihren Social-Media-Kanälen.

Aussender: Kerstin Graupner. Landeshauptstadt Kiel
Redaktion: Torben Gösch