Kita-Reform 2020 – ein gutes Ergebnis für unsere Kinder und Familien

KIEL, 26.11.19 – In einem dritten Änderungsantrag haben die Jamaika-Koalitionsfraktionen heute drei weitere Anpassungen beim Gesetzentwurf zur Kita-Reform vorgenommen. Damit übernehmen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP neue Erkenntnisse aus der Anhörung in das künftige Gesetz…

Zum einen wird die Freistellung der Leitungskräfte erhöht. Der Gesetzentwurf sah bisher eine Freistellung der Kita-Leitung vor, gestaffelt nach der Anzahl der Gruppen. Neu eingefügt wird nun, dass in Kindertageseinrichtungen mit sechs bis zehn Gruppen nun auch die stellvertretende Leitungskraft anteilig freigestellt wird. Mit dieser Ergänzung wird sichergestellt, dass die Kita-Leitung künftig mehr Zeit für organisatorische Aufgaben zur Verfügung hat. Die Änderungen sind somit eine Maßnahme zur Qualitätsverbesserung.

Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katja Rathje-Hoffmann, sagt dazu:

„Im Verlauf der umfangreichen Anhörungen wurde für uns deutlich, dass im Bereich der Freistellung der Kita-Leitungen Nachbesserungen vorgenommen werden sollten. Bislang wurden die Leitungskräfte schrittweise bis zur völligen Freistellung ab der fünften Gruppe berücksichtigt. Danach gab es jedoch für große Kitas keine weiteren Freistellungsanteile. Deswegen freue ich mich, dass wir jetzt gestuft bis zur zehnten Gruppe eine weitere Leitungsfreistellung mit einer halben Stelle ermöglichen können.“

Des Weiteren wird die Zahl der Schließtage reduziert. Statt wie bisher geplant 22 dürfen Kitas künftig höchstens 20 Tage im Kalenderjahr planmäßig schließen, davon drei Tage außerhalb der schleswig-holsteinischen Schulferien, ursprünglich waren fünf Tage vorgesehen. Mit der Reduzierung der Schließtage kommt Jamaika dem Wunsch der Landeselternvertreter nach.

Eka von Kalben, Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, erklärt dazu:

„Nachdem wir bereits zwei Änderungsanträge insbesondere zu den Naturkindergärten sowie den Kindertagesstätten der dänischen Minderheiten eingebracht haben, legen wir jetzt noch einmal nach. Wir kommen den Eltern mit einer Änderung der Schließzeitenregelung entgegen. Diese Regelung hilft insbesondere alleinerziehenden Eltern und denjenigen, die keine 30 Tage Urlaub im Jahr haben und somit auf Schließzeiten nicht flexibel reagieren können. Eine planbare Schließzeit, die zum Großteil innerhalb der Ferien liegen muss, kommt überdies auch den Familien entgegen, die nicht nur Kita- sondern auch Schulkinder haben.

Das Kitagesetz soll die Interessen der Erziehenden in Kitas und Kindertagespflege, der Eltern und der Kommunen unter einen Hut bringen. Und gleichzeitig für alle Bereiche des Landes vergleichbare Situationen schaffen, aber das Wichtigste bei allem müssen die Kinder sein und bleiben. Dieser Spagat, die verschiedenen Interessen auszutarieren, ist schwierig, aber in der Jamaika-Koalition ausgezeichnet gelungen.“

Als dritte Änderung im Kita-Reform-Gesetzentwurf werden die sogenannten Verfügungszeiten erhöht. Die Anhörung hat ergeben, dass die bisher angenommenen Verfügungszeiten von vier Stunden im Gesetzentwurf zu niedrig sind. Neue Erhebungen zum Status-Quo haben dies bestätigt. Für Vor- und Nachbereitung benötigt das pädagogische Personal bereits heute 7,3 Stunden pro Woche und Gruppe. Das Land erhöht diesen Anteil um eine halbe Stunde auf 7,8, der künftig erstmals als Mindeststandard im Gesetz verankert wird. Auch diese Maßnahme dient der qualitativen Verbesserung in den Kindertageseinrichtungen.

Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Anita Klahn, sagt dazu:

„Die Kita ist ein Ort, an dem frühkindliche Bildung in einem nicht unwesentlichen Maße stattfindet. Es ist daher nur konsequent, dass die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höhere Verfügungszeiten bekommen, damit diese eine qualitativ hochwertige und kindgerechte Bildungsarbeit leisten können. Dadurch entstehen mehr Bildungschancen für unsere Kinder. Gleichzeitig nehmen wir Rücksicht auf die Arbeitsbelastung der Erzieherinnen und Erzieher sorgen mit der Erhöhung der Verfügungszeiten für mehr Arbeitszufriedenheit.

Die Kita-Reform ist ein Prozess, der sich ständig weiterentwickelt und anpasst. Es war von vornherein klar, dass bei der großen Anzahl von Interessen Maximalforderungen einzelner nicht umgesetzt werden können. Wir danken allen Beteiligte für die enge Zusammenarbeit, nur so konnten wir einen fairen Interessenausgleich schaffen, der sich sehen lassen kann.“

Aussender: Eva Grimminger. FDP- Fraktion Schleswig-Holstein; GEMEINSAME PRESSEINFORMATION DER FRAKTIONEN VON CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN UND FDP
Redaktion: Torben Gösch