Berlin, Kiel, 22.09.19 – Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (20. September) im Bundesrat dafür geworben, bereits den Tatversuch des sogenannten „Cybergroomings“ unter Strafe zu stellen…
Unter „Cybergrooming“ versteht man das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Oftmals steckt dahinter aber die Absicht, durch zunächst erworbenes Vertrauen sexuellen Missbrauch, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu begehen. Bislang sei der untaugliche Tatversuch von „Cybergrooming“ nicht strafbewehrt, wenn der Täter glaubt, dass es sich um ein Kind handelt, bemängelte Sütterlin-Waack: „Die fehlende Strafbarkeit eines solchen Tatversuchs ist in pädosexuellen Täterkreisen wohlbekannt und wird nicht selten als Verteidigungsstrategie ausgenutzt. Diese Fälle hatten zunächst nicht im Mittelpunkt gestanden, auch weil wegen des Einsatzes sozialer Medien im Internet kein unmittelbarer vis-a-vis-Kontakt zum potentiellen Tatopfer besteht. Angesichts der heutigen Nutzung von Kommunikationsmedien durch alle Altersgruppen stellen diese Konstellationen inzwischen aber einen Großteil möglicher Anwendungsfälle dar. Kindern drohen erhebliche Schäden, wenn sie bei ihrer oftmals noch unbedarften Nutzung sozialer Medien sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind. Daher erscheint es mir dringend geboten, auf pädosexuelle Täter in spezial- wie auch generalpräventiver Weise möglichst frühzeitig auch mit den Mitteln des Strafrechts einzuwirken“, so die Ministerin.
Aussender: Oliver Breuer, Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (SH)
Redaktion: Torben Gösch