10.09.19 – Im abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel wurde in der vergangenen Woche bei einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass im Unabhängigen Notstandssystem des Kernkraftwerks eine Brandschutzklappe versagt hat…
Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (10.09.2019) in Kiel mit. Nach Angaben der Behörde konnte die Klappe nicht über den zugehörigen Brandmelder geschlossen werden. Im Brandfalle hätte es damit zu einer Rauchfortleitung kommen können.
Unabhängig zur Ansteuerung über den Brandmelder wird der Brandabschluss der Klappe über ein sog. Schmelzlot oder einer Handbetätigung sichergestellt. Beide Auslösungen waren durch den Fehler nicht beeinträchtigt. Nach wiederholter Betätigung war die Funktion wieder gegeben. Die Ursachenklärung im Kernkraftwerk dauert an.
In Anbetracht des wiederholten Schließversagens und weiterer Auffälligkeiten an Brandschutzklappen (hiesiger Bericht vom 19.08. über nicht zugelassenes Dichtungsmaterial) hat die Reaktorsicherheitsbehörde nunmehr eine eingehende Untersuchung des Ereignisses sowie eine systematische Aufarbeitung der Abweichungen an Brandschutzklappen veranlasst. Dazu hat sie unabhängige Sachverständige hinzugezogen.
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat das Klappenversagen der Meldekategorie N (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet. Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet.
Aussender: Patrick Tiede und Joschka Touré, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch