- Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht: „Wir haben Hilfe in höchster Not geleistet. Ich setze mich dafür ein, dass künftig ein Teil der EU-Direktzahlungen für Risikovorsorge reserviert wird“
KIEL, 21.08.19 – Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat das Bearbeitungsverfahren zur beantragten Dürrehilfe für das Jahr 2018 abgeschlossen…
Am Donnerstag, den 22. August, werden die entsprechenden Beträge an insgesamt 595 Betriebe im Land ausgezahlt. Zusammen mit den bereits im Dezember 2018 ausgezahlten Vorschüssen (125 Fälle) summiert sich die Dürrehilfe auf insgesamt ca. 16,5 Mio. Euro. Dies entspricht einem Durchschnittsbetrag von 26.000 Euro pro Betrieb bzw. 350 Euro pro Hektar.
Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht: „Die Landwirtinnen und Landwirte hatten im Dürrejahr 2018 eine extreme Situation mit zum Teil drastischen Ernteausfällen zu meistern. Es war richtig und wichtig, dass Land und Bund ihnen in dieser Situation finanziell unter die Arme gegriffen haben. Wir haben Hilfe in höchster Not geleistet. Diese solidarische Aktion des Steuerzahlers sollte jedoch ein Einzelfall bleiben. Ich setze mich dafür ein, dass künftig ein Teil der EU-Direktzahlungen für Risikovorsorge reserviert wird. Auf diese Weise könnten sich alle Landwirte besser als jetzt auch finanziell auf Extremwetter vorbereiten.“
Albrecht verwies darauf, dass das Land die Dürrehilfe in einem digital gestützten Verfahren sehr schlank umgesetzt hat – wie im Herbst 2018 geplant und veröffentlicht: „Ich danke allen Beteiligten für die damit verbundene Mehrarbeit, insbesondere in unserem Landesamt und in den Buchstellen. Mein Dank geht auch an die Landwirtschaftskammer für die Unterstützung bei der Erstellung des Schätzungsrahmens sowie an das Statistikamt Nord, welches in erheblichen Maße bei der Ermittlung der Referenzerträge der Ackerkulturen mitgewirkt hat“, so der Minister.
Im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) war eine spezielle Arbeitsgruppe gebildet worden, die durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ministerium verstärkt wurde. Diese Arbeitsgruppe wird jetzt aufgelöst. Noch ausstehende Bewilligungen (ca. 35), die aus Verfahrensgründen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht finalisiert werden konnten, und Widersprüche (ca. 150) werden im Routinebetrieb abgewickelt.
Zum allgemeinen Hintergrund
Insgesamt haben in Schleswig-Holstein 1.031 Betriebe Dürrehilfe -beantragt (davon 46 Öko-Betriebe). Der Schwerpunkt der Antragstellung liegt im südlichen Teil des Geestrückens, während der nordöstliche Teil des Landes im Kreis Schleswig-Flensburg am wenigsten vom Dürresommer berührt war. 161 Betriebe haben zudem einen Antrag auf vorzeitige Abschlagszahlung eingereicht. Davon wurden 125 Anträge im Umfang von 2,99 Millionen Euro bewilligt und bereits im Dezember 2018 ausgezahlt. Auf diese Weise wurde eine schnelle und unbürokratische Nothilfe sichergestellt.
Gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zur Dürrehilfe können maximal 50 Prozent des betrieblichen Dürreschadens ersetzt werden. Voraussetzungen für die Dürrehilfe sind ein hoher Naturalschaden – also ein hoher Ernteschaden – und der Nachweis, dass der Betrieb durch die Dürre in Existenznot geraten ist.
Grundlage für die Dürrehilfe war eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (Oktober 2018). Der Bund hat insgesamt 170 Mio. Euro bereitgestellt. Für Schleswig-Holstein waren 10 Mio. Euro Bundesmittel vorgesehen, d.h. incl. der Ko-Finanzierung durch Landesmittel in gleicher Höhe standen 20 Mio. Euro für die Dürrehilfe im Land zur Verfügung. Grundlage für die Verteilung der Bundesmittel waren Schätzungen der Länder (Schleswig-Holstein: 422 Mio. Euro) über den zu erwartenden „Dürreschaden“. Dieser Begriff wurde aufgefasst als Abweichung des Produktionswertes der Feldfrüchte (incl. Grünland und Mais) vom langjährigen Durchschnitt, d.h. er umfasst auch normale negative Produktionsschwankungen. Demgegenüber sollte die Dürrehilfe auf diejenigen Betriebe beschränkt bleiben, die im Dürrejahre unnormale Ernteschäden (> 30 Prozent) erlitten haben.
In Schleswig-Holstein sind zunächst rund 68 Millionen Euro an Dürreschäden von den besonders betroffenen Landwirtinnen und Landwirten angemeldet worden. Im Zuge der präziseren Schätzung bei der Vervollständigung der Antragsunterlagen im Frühjahr hat sich der zu berücksichtigende Dürreschaden auf 45 Mio. Euro eingestellt.
Inzwischen hat der Bund den möglichen Hilfebetrag für Schleswig-Holstein auf 13,8 Mio. Euro erhöht. Es hat sich gezeigt, dass diese Erhöhung rein vorsorglich war und nicht in Anspruch genommen werden muss. Die Prüfung aller 1031 Anträge hat ergeben, dass 398 Anträge abgelehnt werden mussten. Der ursprünglich vorgesehene Hilfsumfang von 20 Mio. Euro wird zu mehr als 80 Prozent ausgeschöpft. Die zwischenzeitlich zusätzlich bereitgestellte Reserve (7,6 Mio. Euro) wird nicht benötigt.
Zu den Ursachen für die Ablehnung von Anträgen
Der Hauptgrund für die Ablehnung des Antrags (ca. 60 Prozent) war, dass die Bedingung „mehr als 30% Minderertrag“ nicht erfüllt war. Dabei wurde diese 30-Prozent-Grenze häufig nur knapp unterschritten. Allerdings waren bei einem Drittel dieser Betriebe auch weitere Kriterien für eine Dürrehilfe nicht erfüllt. In ca. 20 Prozent der abgelehnten Anträge erwies sich das verfügbare Privatvermögen bzw. der betriebliche Umsatz („Cash flow“) als zu hoch für Gewährung einer Dürrehilfe.
Zeitlicher Ablauf und Einzelheiten der Dürrehilfe
Ende August 2018 schlug das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Bund-Länder-Hilfsprogramm in Höhe von 340 Mio. Euro vor. Anfang September wurde daraufhin mit der Konzeptionierung eines digitalen Antragsverfahrens in SH begonnen. Am 21. September 2018 wurden die ersten Informationen zu den Eckdaten und Kriterien des Verfahrens sowie zu den benötigten Unterlagen veröffentlicht. Eine Woche später folgten weitere Informationen. Hier wurde auch der geplante zeitliche Ablauf geschildert. Ziel war es, dass hilfeberechtigte Antragsteller noch 2018 Vorschüsse auf die Schlusszahlung erhalten, die für Ende 2019 vorgesehen in Aussicht gestellt wurde.
Das Online-Antragsverfahren startete am 15. Oktober 2018. Am 2. November endete die 19-tägige Antragsfrist für die Vorschusszahlung. In dieser Zeit sind 181 Online-Anträge eingegangen, davon 161 auf Vorschusszahlung. Nach der Verlängerung des Antragszeitraumes am 29. November endete die endgültige Frist zur Beantragung einer Dürrehilfe am 14. Dezember 2018.
Zur Unterstützung der Antragstellung konnten die Landwirtinnen und Landwirte sowohl auf Ansprechpartner im LLUR an allen vier Außenstellen als auch auf die entsprechende Homepage zur Dürrehilfe zurückgreifen. Die Bearbeitung/Berechnung der Anträge wurde durch eine webbasierte Verwaltungskontrolle unterstützt und dokumentiert. Die Anträge sind, soweit möglich, allesamt manuell vorgeprüft worden. Die Bearbeitung wurde dadurch erschwert, dass ca. 60-70 Prozent der Anträge mit unvollständigen und/oder unplausiblen Unterlagen eingereicht wurden.
Weiterhin wurde die Höhe der gewerblichen Einkünfte und die Angaben zum Privatvermögen überprüft. In vielen Fällen wurden die Antragsteller angehört und zum Nachreichen von Unterlagen aufgefordert.
Aussender: Patrick Tiede und Joschka Touré, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch