Brennstabkapsel rutschte aus Greifwerkzeug

Geesthacht, KIEL, 24.05.19 – Im Kernkraftwerk Krümmel ist es am vergangenen Montag zu einem Zwischenfall bei Beladearbeiten im Brennelement-Lagerbecken gekommen…

Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (24. Mai) in Kiel mit. Eine Brennstabkapsel, die in einen Köcher für Sonderbrennstäbe verbracht werden sollte, löste sich aus dem Greifwerkzeug und rutschte auf eine einige Zentimeter tiefer gelegene Aufbautenplatte ab. Zu einer Beschädigung der Brennstabkapsel kam es dabei nicht, so dass das Personal zu keinem Zeitpunkt gefährdet war.

Nach dem Vorfall wurde die Brennstabkapsel gesichert und mit einem Greifwerkzeug anderen Typs in die vorgesehene Position innerhalb des Köchers für Sonderbrennstäbe abgesetzt. Die Beladungen wurden unterbrochen, bis Klarheit über die Ursache besteht und Abhilfemaßnahmen getroffen sind.

Als Sonderbrennstäbe werden Brennstäbe bezeichnet, die aus Zeiten des Leistungsbetriebs der beschädigten Brennelemente stammen. Manche dieser Sonderbrennstäbe wurden im Zuge früherer Untersuchungen zerlegt und anschließend in stabförmige Kapseln eingebracht. Die Sonderbrennstäbe werden derzeit in spezielle Köcher verbracht, die dann in einem CASTOR-Behälter in das Standort-Zwischenlager auf dem Kernkraftwerksgelände transportiert werden.

Die Vattenfall-Betreibergesellschaft hat den Zwischenfall als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) angezeigt.

Die Reaktorsicherheitsbehörde prüft sowohl die Meldung der Betreibergesellschaft als auch Ereignisablauf und -ursache. Sie hat hierfür Sachverständige nach Atomgesetz hinzugezogen. Insbesondere wird kontrolliert, ob die Handhabung der Brennstäbe mit den Greifwerkzeugen fortgesetzt werden kann oder ob konstruktive Änderungen bzw. anderweitige Maßnahmen erforderlich sind.

Hintergrund:

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Krümmel ist bereits seit 2009 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung und der Abbau werden vorbereitet. Der Abtransport von Sonderbrennstäben und deren Verbringung im CASTOR in das Standort-Zwischenlager dient dem Zweck, die Reaktoranlage von Kernbrennstoff zu befreien und so den Abbau hinsichtlich der radiologischen Belastung von Mensch und Personal zu erleichtern.

Aussender: Patrick Tiede und Joschka Touré, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur
und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch