BERLIN, 17.05.19 – Der Bundesrat hat heute (17.5.) am Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie, Biphobie und Interphobie der Initiative für ein Verbot der „Konversionstherapien“ zugestimmt, die Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Bundesländern im April eingebracht hatte…
Familienminister Heiner Garg betont: „Die Bundesländer setzen damit ein klares Zeichen, dass die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit nicht akzeptabel ist. Wir dürfen keinen Platz lassen für eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, nichts Anderes sind so genannte Konversionstherapien. Homosexuelle Menschen sind so gesund wie alle anderen Menschen und brauchen keine Gehirnwäsche. Unterschiedliche sexuelle Orientierungen sollte in allen Teilen unserer Gesellschaft zur Selbstverständlichkeit werden.“
Ziel der Bundesratsinitiative ist es, Angebote zu verbieten, die darauf abzielen, die sexuelle Identität homo- und bisexueller Personen sowie die geschlechtliche Identität trans- und intersexueller Personen gezielt zu verändern. Insbesondere Minderjährige sollen danach in besonderer Weise vor „Konversionstherapien“ geschützt und in der freien Entfaltung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit wertschätzend und diskriminierungsfrei unterstützt werden. Neben der Bitte an die Bundesregierung durch den Bundesrat, geeignete Regelungen im Gesundheitssystem zu treffen, fordern die Ländern, die Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung zu betreiben.
„Dem Staat kommt ein besonderer Schutzauftrag zu, da sogenannte Behandlungen der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzten“, so Minister Garg.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung zudem gebeten sicher zu stellen, dass „Konversionstherapien“ keine medizinische Vergütung erhalten.
Aussender: Christian Kohl, Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)
Redaktion: Torben Gösch