Kiel, 28.01.19 – Wildpinkeln kann je nach Kommune mit einem Verwarn-
oder Bußgeld zwischen 35 und 5.000 Euro belegt werden. Es kann aber
auch dazu führen, dass man in eine Justizvollzugsanstalt kommt. So
geschehen in Kiel…
Sonntagfrüh beobachteten zwei Beamte des 1. Reviers gegen 05 Uhr
einen Mann, der sein dringendes Bedürfnis an der Ecke Holtenauer
Straße / Lehmberg verrichtete. Nicht in einem Gebüsch, sondern mitten
auf der dortigen baulichen Fahrbahntrennung. Bei der Überprüfung der
Personalien des 35-Jährigen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein
offener Haftbefehl über 150 Tage wegen Diebstahls vorlag. Er kam
anschließend in eine Justizvollzugsanstalt. Anders formuliert: Dieser
Toilettengang dauert demnach sozusagen rund fünf Monate.
Aussender: Matthias Arends. Polizeidirektion Kiel
Redaktion: Torben Gösch