Berlin, 28.11.18 – Digitalisierungsstaatsministerin Dorothee Bär und Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Katarina Barley haben heute im Bundeskanzleramt für die Bundesregierung die Prinzipien des „Contract for the web“ unterzeichnet…
Dies hatte die Bundesregierung auf ihrer Digitalklausur am 14. und 15. November verabredet. Die Initiative der World Wide Web Foundation wird aktuell von mehr als 80 Unterzeichnern unterstützt, unter ihnen die französische Regierung.
„Das Internet ist das Rückgrat der Digitalisierung. Die Bundesregierung schützt es als öffentliches Gut und Grundrecht. Die Prinzipien des „Contract for the web“ unterstützen wir daher sehr gerne“, betont Digitalisierungsstaatsministerin Bär. Etwa mit dem Vorhaben, einen Rechtsanspruch auf flächendeckenden Zugang zum schnellen Internet für jedermann zu schaffen, sei die Koalition auf gutem Wege, die Prinzipien der sogenannten „Magna Charta für das Internet“ auch in Deutschland umzusetzen.
Bundesjustizministerin Barley unterstreicht: „Das Internet ist ein öffentliches Gut. Der Zugang dazu muss allen Menschen offenstehen. Deswegen ist es wichtig, dass sich die Bundesregierung heute genau dazu bekennt. Es ist die Aufgabe von Politik und Gesellschaft den rechtlichen Rahmen zu definieren und über ethische Fragen zu diskutieren. Auch dafür haben wir in dieser Legislaturperiode die Datenethikkommission eingesetzt, die bis Ende des kommenden Jahres Vorschläge vorlegen wird.“
Die Idee des „Contract for the web“ geht auf den Erfinder und technischen Kopf des WWW, Sir Timothy Berners-Lee, zurück, der auch Gründer der Web Foundation ist. Anfang November 2018 rief er auf dem Web Summit in Lissabon Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Regierungen dazu auf, einen weltweiten digitalen Gesellschaftsvertrag zu zeichnen. An der Zeremonie nahmen der CEO der Web Foundation, Adrian Lovett sowie Mitglieder des Ausschusses Digitale Agenda des Deutschen Bundestages teil.
Die Bundesregierung verpflichtet sich mit der Zeichnung, die Prinzipien des „Contract for the web“ in Deutschland einzuhalten. Dazu gehört sicherzustellen, dass sich jeder mit dem Internet verbinden kann, dass das Internet jederzeit verfügbar ist und dass das Recht der Menschen auf Privatsphäre respektiert wird. Bis Mai 2019 sollen die Prinzipien zu einem Vertrag ausgearbeitet werden.
Die Grundlagen dafür legt der Koalitionsvertrag, etwa mit dem Vorhaben, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf flächendeckenden Zugang zu schnellem Internet zu schaffen, oder mit der Garantie eines hohen Datenschutzniveaus und höchster Anforderungen an Datensicherheit.
Aussender: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Redaktion: Torben Gösch